1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, vom 23.02.2010, Az.: 4 Ca. 557/09, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung.
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