Die Parteien streiten darum, ob zwischen ihnen über den 31.05.2005 hinaus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.
Der Kläger, Volljurist und als Rechtsanwalt zugelassen, war zunächst aufgrund Vertrages vom 14.12.2000 im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nach §
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