ArbG Karlsruhe, vom 07.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 663/04
Wirksame Befristung bei Austausch des Vertragsarbeitgebers im Konzern - kein Zitiergebot bei sachgrundloser Befristung - keine rechtsmissbräuchliche Umgehung des Anschlussverbots bei Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung infolge bevorstehender Unternehmensfusion
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.01.2006 - Aktenzeichen 13 Sa 75/05
DRsp Nr. 2007/9521
Wirksame Befristung bei Austausch des Vertragsarbeitgebers im Konzern - kein Zitiergebot bei sachgrundloser Befristung - keine rechtsmissbräuchliche Umgehung des Anschlussverbots bei Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung infolge bevorstehender Unternehmensfusion
1. Für keinen der drei Tatbestände der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2, 2a und 3TzBfG besteht ein gesetzliches Zitiergebot; maßgeblich ist allein, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen bei Vertragsschluss erfüllt sind und das Anschlussverbot nicht verletzt wird.2. Die Befristungsgrundlage des § 14 Abs. 2TzBfG ist gemeinschaftsrechtskonform; sie verstößt weder gegen Art. 2 der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28.06.1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge noch gegen §§ 5 und 8 der Rahmenvereinbarung der genannten europäischen Sozialpartner über befristete Arbeitsverträge vom 18.03.1999.3. § 14 Abs. 2TzBfG begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.4. § 14 Abs. 2TzBfG ist dahin auszulegen, dass sich alle Sätze der Norm auf die natürliche oder juristische Person beziehen, die mit dem Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag geschlossen hat (Vertragsarbeitgeber); maßgeblich ist daher die individualvertragliche Bindung und nicht die Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb.
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