BAG - Urteil vom 16.05.2007
7 AZR 621/06
Normen:
KSchG § 1 ;
Vorinstanzen:
LAG München, vom 17.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 1177/05

Wiedereinstellungsanspruch

BAG, Urteil vom 16.05.2007 - Aktenzeichen 7 AZR 621/06

DRsp Nr. 2008/11423

Wiedereinstellungsanspruch

Normenkette:

KSchG § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, den Kläger als Schreinermeister wieder einzustellen.

Der Kläger war vom 1. Juli 1994 bis zum 31. Dezember 2004 als Schreinermeister bei dem Beklagten, der ein Treppenwerk betreibt, beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete auf Grund ordentlicher betriebsbedingter Kündigung des Beklagten vom 30. Juni 2004 mit Ablauf des 31. Dezember 2004. Der Kläger erhob gegen die Kündigung keine Kündigungsschutzklage.

Mit der am 11. Februar 2005 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage hat der Kläger seine Wiedereinstellung als Schreinermeister zu den früheren Arbeitsbedingungen mit sofortiger Wirkung verlangt.