I.
Zwischen den Parteien bestand seit September 1996 ein Arbeitsverhältnis. Die Beklagte beschäftigt ständig ca. 50 Arbeitnehmer. Mit Schreiben vom 24.02.1999, welches dem Kläger am 25.02.1999 zuging, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 12.03.1999.
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