ArbG München, vom 03.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 23 Ca 8403/07
Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter Unterrichtung durch Betriebsveräußerin; unzureichende Benennung der Betriebserwerberin; fehlende Erläuterungen bei atypischer Vertragsgestaltung; Unwirksamkeit betriebsbedingter Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen zur Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Betrieb der Veräußerin
LAG München, Urteil vom 27.02.2009 - Aktenzeichen 6 Sa 457/08
DRsp Nr. 2009/10322
Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter Unterrichtung durch Betriebsveräußerin; unzureichende Benennung der Betriebserwerberin; fehlende Erläuterungen bei atypischer Vertragsgestaltung; Unwirksamkeit betriebsbedingter Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen zur Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Betrieb der Veräußerin
1. Im Unterrichtungsschreiben nach § 613 a Abs. 5BGB muss die Betriebserwerberin mit ihrem Namen oder Firmenbezeichnung (§ 17 Abs. 1HGB) und ihrer Anschrift genannt werden; allein die Benennung von zwei Personen, an die ein eventueller Widerspruch zu richten ist, reicht dazu nicht aus.
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