1. Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 9.12.2008 - 3 BV 13/08 - abgeändert, soweit das Arbeitsgericht die Zustimmung des Betriebsrats zur befristeten Einstellung/Zuversetzung des Arbeitnehmers Werner W in den Betrieb des V (U Service Center) T Germany am Standort Darmstadt auf einem Projektarbeitsposten als "Experte Performance Management" ersetzt hat.
Insoweit wird der Antrag der Antragstellerin abgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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