Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 24. November 2006 - 10 Sa 946/06 B - aufgehoben.
Auf die Berufung des Beklagten wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 6. April 2006 -
Die Klage wird auch insoweit abgewiesen, als über sie mit dem Schlussurteil entschieden wurde.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
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