Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 19.09.2013 -
Im Übrigen werden die Berufungen beider Parteien zurückgewiesen, einschließlich der Klageerweiterungen durch Klägerschriftsatz vom 30.07.2014 und Beklagtenschriftsatz vom 25.09.2014.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 89 % und die Beklagte zu 11 %, die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 88 % und die Beklagte zu 12 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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