1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.11.2009 -
Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens trägt der Kläger.
3. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Widerruf einer Vorarbeiterzulage.
Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 23. Juli 1996 als Arbeiter beschäftigt. Ab dem 1. August 2000 war er als Vorarbeiter im Transportdienst tätig, und zwar zuletzt im städtischen Krankenhaus K .
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