LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.04.2015
14 Sa 1150/14
Normen:
§ 123 BGB; § 611 BGB;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 03.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 1119/14

Widerrechtlichkeit der Drohung mit Kündigung des Dienstverhältnisses durch den Dienstverpflichteten bei unklarer rechtlicher Einordnung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.04.2015 - Aktenzeichen 14 Sa 1150/14

DRsp Nr. 2015/18126

Widerrechtlichkeit der Drohung mit Kündigung des Dienstverhältnisses durch den Dienstverpflichteten bei unklarer rechtlicher Einordnung

Geht der Dienstnehmer/ Arbeitgeber gut vertretbar davon aus, es handele sich um ein freies Dienstverhältnis (offengelassen), das die Parteien im Rahmen eines Aufhebungsvertrags aufheben, ist dies bei der Beurteilung, ob dieser Aufhebungsvertrag vom Dienstverpflichteten/ Arbeitnehmer wegen der Drohung mit einer Kündigung nach § 626 BGB wirksam nach § 123 BGB angefochten wurde, zu berücksichtigen. Entscheidend für die Frage der Widerrechtlichkeit der Drohung ist, ob ein verständiger Vertragspartner eine solche Kündigung in Erwägung ziehen durfte. Die Anforderung an das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses sind insofern im Hinblick auf das Fehlen der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht geringer als im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 03. Juli 2014 - 11 Ca 1119/14 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 123 BGB; § 611 BGB;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Frage, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis bestand und ob dieses durch Aufhebungsvertrag oder außerordentliche Kündigung der Beklagten beendet worden ist.