Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 13.05.2020 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 11.12.2019 weder außerordentlich noch ordentlich aufgelöst ist.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|