LAG Hamm, vom 16.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Sa 1222/15
ArbG Bochum, vom 27.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 24/15
Wichtiger Grund für eine fristlose KündigungAußerordentliche Kündigung auch bei Sonderkündigungsschutz wegen langjähriger BetriebszugehörigkeitRecht auf informationelle Selbstbestimmung als Teil des allgemeinen PersönlichkeitsrechtsVoraussetzungen eines unverschuldeten Rechtsirrtums
BAG, Urteil vom 17.11.2016 - Aktenzeichen 2 AZR 730/15
DRsp Nr. 2017/1982
Wichtiger Grund für eine fristlose KündigungAußerordentliche Kündigung auch bei Sonderkündigungsschutz wegen langjähriger BetriebszugehörigkeitRecht auf informationelle Selbstbestimmung als Teil des allgemeinen PersönlichkeitsrechtsVoraussetzungen eines unverschuldeten Rechtsirrtums
Orientierungssatz:Sieht eine Betriebsvereinbarung eine nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässige Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Beschäftigten vor, ist diese durch eine Rechtsvorschrift iSd. § 4 Abs. 1BDSG erlaubt. Es kommt dann nicht darauf an, ob auch allein die Regelungen einer Betriebsvereinbarung eine die Datenverarbeitung gestattende Rechtsvorschrift iSd. § 4 Abs. 1BDSG sein können.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.