ArbG Köln, vom 19.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 9122/99
Wichtiger Grund; angekündigte Arbeitsunfähigkeit
LAG Köln, Urteil vom 14.09.2000 - Aktenzeichen 6 Sa 850/00
DRsp Nr. 2001/3477
Wichtiger Grund; angekündigte Arbeitsunfähigkeit
»Die nachhaltig angekündigte Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers, der tatsächlich nicht arbeitsunfähig ist, kann auch dann, wenn der Arbeitgeber nicht zu einem bestimmten Verhalten genötigt werden soll, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung bilden.«