Auf die Berufung der Beklagten wird das am 03. Juli 2015 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf, Az. 38 O 133/14, abgeändert und die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
III. IV.
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