Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz darüber, ob die Klägerin aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf Zahlung gegen den Beklagten hat und wegen einer nachvertraglichen Wettbewerbsvereinbarung berechtigt ist, von dem Beklagten Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz und eine Vertragsstrafe zu fordern.
Die Klägerin ist ein Dienstleistungsunternehmen. Sie bietet bundesweit die Aufbereitung und Reinigung von Neu- und Gebrauchtwagen an. Ihre Auftraggeber sind fast ausschließlich Autohäuser. Das jährliche Auftragsvolumen umfaßt etwa 35.000 Fahrzeuge. Sie beschäftigt eigene Arbeitnehmer und setzt zusätzlich sogenannte "freie Mitarbeiter" ein. Deren Aufgabe ist es, Kraftfahrzeuge vor dem Verkauf zu waschen, den Innenraum zu säubern, den Lack zu polieren und die Fensterscheiben zu putzen. Bei Neuwagen wird ferner die Wachsschutzschicht entfernt. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist im Bedarfsfall eine Motorwäsche vorzunehmen.
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