Wettbewerbsverbot: Ausdehnung auf die neuen Länder
LAG Berlin, vom 26.03.1991 - Aktenzeichen 9 Sa 7/91
DRsp Nr. 1992/11691
Wettbewerbsverbot: Ausdehnung auf die neuen Länder
Ein für das frühere Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) vereinbartes Wettbewerbsverbot kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung auf das gesamte heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstreckt werden.