ArbG Mannheim, vom 03.05.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 188/93
Wettbewerbsverbot: Aufrechnung von Karenzentschädigung mit Anspruch auf Vertragsstrafe - Aufrechnung gegen Bruttobetrag
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.1995 - Aktenzeichen 16 Sa 132/94
DRsp Nr. 2002/7800
Wettbewerbsverbot: Aufrechnung von Karenzentschädigung mit Anspruch auf Vertragsstrafe - Aufrechnung gegen Bruttobetrag
1. Zur Aufrechenbarkeit eines Karenzentschädigungsanspruchs mit einem Vertragsstrafenanspruch.2. Wird gegen einen Bruttobetrag aufgerechnet, ist das Arbeitsgericht nicht verpflichtet, die Höhe des Anspruchs nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu ermitteln.