Wettbewerbsverbot: Anspruch des Arbeitgebers auf Einhaltung während des Kündigungsschutzprozesses
LAG Köln, Beschluss vom 04.07.1995 - Aktenzeichen 9 Sa 484/95
DRsp Nr. 2001/4249
Wettbewerbsverbot: Anspruch des Arbeitgebers auf Einhaltung während des Kündigungsschutzprozesses
Nach Ausspruch einer vom Arbeitnehmer angefochtenen fristlosen Kündigung kann der Arbeitgeber Unterlassung von Wettbewerbshandlungen bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzprozesses von dem Arbeitnehmer nur fordern, wenn er ihm hierfür gleichzeitig eine monatliche Entschädigung mindestens in Höhe einer Karenzentschädigung nach § 74 ff. HGB anbietet.