I.
Mit dem angegriffenen Beschluss hat das Arbeitsgericht die auf Zahlung von 246,82 EUR sowie Feststellung einer abstrakt angegebenen monatlichen Lohnzahlungspflicht (Zahlung eines "Stundenlohns von 8,20 EUR" "für die vereinbarte Wochenstundenzahl von 35,5 Stunden") gerichteten Klageanträge des Klägers mit 246,82 EUR bewertet.
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