Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 14.01.2013 -
I.
Die Beschwerde betrifft die Wertfestsetzung des Arbeitsgerichts gemäß §
Die Parteien einigten sich vergleichsweise auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit als "Vollzeitarbeitsverhältnis" mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 38 Stunden in einer 5-Tage-Woche.
Das Arbeitsgericht hat den für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert auf 8.133,00 € festgesetzt. Dies entspricht dem Vierteljahreseinkommen des Klägers.
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