1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2020 -
2. Die Kosten der Revision hat die Klägerin zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten in der Revision über die Verpflichtung des beklagten Landes, Wegezeiten zu vergüten.
Die Klägerin ist beim beklagten Land als Wachpolizistin im Zentralen Objektschutz tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme der
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