Weiterzahlung der Bezüge nach Kündigung des Dienstverhältnisses; Abtretbarkeit der Vergütungsansprüche eines GmbH-Geschäftsführers
BGH, Urteil vom 08.11.1999 - Aktenzeichen II ZR 7/98
DRsp Nr. 1999/11193
Weiterzahlung der Bezüge nach Kündigung des Dienstverhältnisses; Abtretbarkeit der Vergütungsansprüche eines GmbH-Geschäftsführers
1. Einem Dienstpflichtigen, der aus behauptetem wichtigen Grund die Kündigung seines Dienstverhältnisses erklärt und seine Tätigkeit für den Dienstherrn eingestellt hat, stehen für die Folgezeit - auch bei Unwirksamkeit der Kündigung - grundsätzlich keine Ansprüche gegen den Dienstherrn auf Erfüllung des Vertrages mehr zu.2. Die Rechtsprechung zur Unabtretbarkeit der Honorarforderung von Ärzten und Rechtsanwälten gem. §§ 134BGB, 203StGB läßt sich nicht ohne weiteres auf die Abtretung der Vergütungsansprüche eines GmbH-Geschäftsführers übertragen. Der Schutz des § 85GmbHG betrifft nur Geheimnisse, die den dort genannten Personen "in ihrer Eigenschaft" z.B. als Geschäftsführer im Zusammenhang mit ihrer Amtsführung bekannt geworden sind und bezieht sich nicht zwangsläufig auf die der Berechnung der Vergütung zugrunde liegenden Umstände.