LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.03.2007
6 Sa 794/06
Normen:
BAT § 70 ; TV-D § 14 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 05.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1089/06

Weitergabe einer Tariflohnerhöhung und Einmalzahlung - Verzicht auf Geltendmachung der Ausschlussfrist durch Beklagtenvertreter

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2007 - Aktenzeichen 6 Sa 794/06

DRsp Nr. 2007/14487

Weitergabe einer Tariflohnerhöhung und Einmalzahlung - Verzicht auf Geltendmachung der Ausschlussfrist durch Beklagtenvertreter

Von der Erklärung der Beklagtenvertreter im Kammertermin "sie werde auf die Geltendmachung der tarifvertraglichen Ausschlussfristen verzichten sowie auf die Einrede der Verjährung" sind auch künftig fällig werdende Erhöhungsbeträge umfasst.

Normenkette:

BAT § 70 ; TV-D § 14 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine Tariflohnerhöhung sowie eine tarifliche Einmalzahlung an die Klägerinnen weiterzugeben.

Die Klägerin zu 1) ist bei der Beklagten seit 01.08.1988 als Pflegehilfskraft mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit vom 19,25 Stunden und einer Monatsvergütung von 1.072,58 EUR brutto tätig.

Die Klägerin zu 2) war vom 01.11.1994 bis zum 30.09.2005 als Altenpflegerin mit einer regelmäßigen Arbeitszeit vom 28,87 Stunden pro Woche und einer Monatsvergütung von 1.704,80 EUR brutto beschäftigt.