ArbG Bielefeld, vom 21.09.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ga 23/95
Weiterbildung: Anspruch auf politische Weiterbildung - einstweilige Verfügung
LAG Hamm, Urteil vom 25.09.1995 - Aktenzeichen 15 Sa 1731/95
DRsp Nr. 2001/4099
Weiterbildung: Anspruch auf politische Weiterbildung - einstweilige Verfügung
1. Der Anspruch auf Freistellung zur Arbeitnehmerweiterbildung kann durch durch einstweilige Verfügung geltend gemacht werden.2. Bei der Veranstaltung "Auf neuen Wegen mobil. Der Verkehr der Zukunft zwischen Fahrrad und Transrapid" geht es um politische Weiterbildung gemäß § 1 Abs. 2AWbG NRW.