LAG Düsseldorf - Urteil vom 15.03.2007
11 Sa 1273/06
Normen:
BGB § 242 § 611 Abs. 1 § 615 Satz 1 ; PBefG § 54 Abs. 1 Satz 1 ; BO Kraft § 3 Abs. 1 Satz 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 16.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2803/06

Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten Arbeitsverhältnis bei erfolgreicher Kündigungsschutzklage - kein überwiegendes Interesse an Nichtbeschäftigung bei Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis ohne aufsichtsbehördliche Untersagungsverfügung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 1273/06

DRsp Nr. 2007/11667

Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten Arbeitsverhältnis bei erfolgreicher Kündigungsschutzklage - kein überwiegendes Interesse an Nichtbeschäftigung bei Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis ohne aufsichtsbehördliche Untersagungsverfügung

»1. Ergeht im Kündigungsschutzprozess zugunsten des Arbeitnehmers in erster, aber auch in zweiter Instanz ein obsiegendes Urteil, müssen "besondere Umstände" hinzutreten, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (vgl. grundlegend BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9).2. Derartige "besondere Umstände" liegen, solange die zuständige Genehmigungsbehörde einem Nahverkehrsunternehmen in Ausübung ihrer Aufsichtspflicht gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 PBefG, gestützt auf § 3 Abs. 1 Satz 3 BO Kraft vom 21.06.1975 (BGBl I S. 1573), nicht durch einen Verwaltungsakt untersagt, den wegen Entzugs der innerbetrieblichen Fahrerlaubnis gekündigten Arbeitnehmer (vgl. hierzu LAG Düsseldorf 24.08.2006 - 11 Sa 535/06 -) weiterhin als Omnibusfahrer bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Kündigungsschutzprozesses einzusetzen, nicht vor.«

Normenkette:

BGB § 242 § 611 Abs. 1 § 615 Satz 1 ; PBefG § 54 Abs. 1 Satz 1 ; BO Kraft § 3 Abs. 1 Satz 3 ;

Tatbestand: