LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 20.06.2007
2 Sa 508/07
Normen:
BGB § 615 ; BPersVG § 9 ; HPVG § 65 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 31.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 228/06

Weiterbeschäftigungsanspruch auch bei nur kurzer Amtszeit in der Jugend- und Ausbildungsvertretung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.06.2007 - Aktenzeichen 2 Sa 508/07

DRsp Nr. 2007/17643

Weiterbeschäftigungsanspruch auch bei nur kurzer Amtszeit in der Jugend- und Ausbildungsvertretung

»Auch ein erst in den letzten drei Monaten vor Ausbildungsende in die Jugend- und Ausbildungsvertretung gewählter Auszubildender kann ein Weiterbeschäftigungsverlangen gemäß § 9 Abs. 2 BPersVG stellen.«

Normenkette:

BGB § 615 ; BPersVG § 9 ; HPVG § 65 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin um die Pflicht des beklagten Landes zur tatsächlichen Beschäftigung und um Annahmeverzugsansprüche.