LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.11.2010
25 Sa 1672/10
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3; KSchG § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. b; KSchG § 1 Abs. 2 S. 4; BetrVG § 103 Abs. 3 Nr. 1; BetrVG § 102 Abs. 5 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 08.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 54 Ca 14/10

Weiterbeschäftigung nach Fremdvergabe von Arbeitsaufgaben; unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zum tatsächlichen Bestand einer Betriebsabteilung; rechtswidrige Änderung des Anforderungsprofils zur Umgehung der Beschäftigungspflicht auf freiem Arbeitsplatz; Weiterbeschäftigung nach Widerspruch des Betriebsrates

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2010 - Aktenzeichen 25 Sa 1672/10

DRsp Nr. 2011/4087

Weiterbeschäftigung nach Fremdvergabe von Arbeitsaufgaben; unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zum tatsächlichen Bestand einer Betriebsabteilung; rechtswidrige Änderung des Anforderungsprofils zur Umgehung der Beschäftigungspflicht auf freiem Arbeitsplatz; Weiterbeschäftigung nach Widerspruch des Betriebsrates

1. Eine Betriebsabteilung ist ein räumlich und organisatorisch abgegrenzter Teil eines Betriebs oder eines Betriebsteils, der eine personelle Einheit erfordert, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der eigene Betriebszwecke verfolgt, die Teil des arbeitstechnischen Zwecks des Gesamtbetriebs sind oder in einem bloßen Hilfszweck für den arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebs bestehen können.