Der Kläger macht Ansprüche auf Bestand eines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten über den Zeitpunkt der Beendigung seiner Ausbildungs-/Praktikumszeit bei dieser hinaus und hiervon abhängige Vergütungsansprüche sowie, im Wege der Stufenklage, Ansprüche auf Überstundenvergütung für den Monat Februar 2004 geltend.
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