Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf eine tarifliche Jahressonderzahlung.
Die Klägerin ist seit dem 1. Juni 2000 bei der Beklagten mit 20 Wochenstunden als Personalsachbearbeiterin beschäftigt. Sie war Mitglied der Gewerkschaft ÖTV und ist seit der am 2. Juli 2001 wirksam gewordenen Fusion mehrerer Gewerkschaften, ua. der ÖTV, zur Gewerkschaft ver.di dort Mitglied.
Die Beklagte betreibt ein privates Omnibusgewerbe und ist Mitglied des Verbands Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. Sie beschäftigt neben einer größeren Anzahl von Kraftfahrern auch ca. 60 Angestellte.
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