LAG Hamm - Urteil vom 18.02.2002
8 Sa 620/01
Normen:
BGB § 315 ; SGB IX § 81 ;
Fundstellen:
NJW 2002, 2492
NZA 2002, 793
Vorinstanzen:
ArbG Hamm, vom 08.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2539/00

Weisungsrecht, Direktionsrecht, Art der Beschäftigung, Billigkeit, Selbstbindung, Zusage, Rechtsanwalt, Fachanwaltslehrgang, Zuweisung von Arbeitsrechtsmandaten, Schwerbehinderung

LAG Hamm, Urteil vom 18.02.2002 - Aktenzeichen 8 Sa 620/01

DRsp Nr. 2003/4865

Weisungsrecht, Direktionsrecht, Art der Beschäftigung, Billigkeit, Selbstbindung, Zusage, Rechtsanwalt, Fachanwaltslehrgang, Zuweisung von Arbeitsrechtsmandaten, Schwerbehinderung

»Zum Anspruch des angestellten schwerbehinderten Rechtsanwalts, der auf Kosten der Sozietät erfolgreich einen Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht besucht hat, auf Übertragung von Arbeitsrechtsmandaten zum Nachweis praktischer Erfahrungen gem. § 5 FAO

Normenkette:

BGB § 315 ; SGB IX § 81 ;

Tatbestand:

Mit ihrer Klage verlangt die Klägerin, welche aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages (Bl. 7 ff. d.A.) seit dem Jahre 1996 als angestellte Rechtsanwältin in der Sozietät der Beklagten tätig ist und auf deren Kosten im Jahre 1996 einen Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erfolgreich absolviert hat, die Zuweisung einer ausreichenden Anzahl von Arbeitsrechtsmandaten mit dem Ziel, die in § 5 FAO geregelten Voraussetzungen der Zulassung zum Fachanwalt zu erlangen. Weiter verlangt die Klägerin unter Hinweis auf ihre Schwerbehinderung die Reduzierung ihrer Arbeitszeit von bislang 38,5 auf 20 Std./Woche.