BAG - Urteil vom 16.02.2010
3 AZR 123/08
Fundstellen:
AuR 2010, 135
BAG-Pressemitteilung Nr. 12/10
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 31.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 890/07

Weihnachtsgratifikationen für Betriebsrentner

BAG, Urteil vom 16.02.2010 - Aktenzeichen 3 AZR 123/08

DRsp Nr. 2010/3464

Weihnachtsgratifikationen für Betriebsrentner

Gründe (Auszug):

[Pressemitteilung]

Gewährt ein Arbeitgeber seinen Betriebsrentnern in drei aufeinanderfolgenden Jahren vorbehaltlos eine Weihnachtsgratifikation in gleicher Höhe, so entsteht dadurch eine betriebliche Übung, die ihn zur Zahlung auch in den Folgejahren verpflichtet. Erklärt er den Betriebsrentnern gegenüber zu einem späteren Zeitpunkt, er gewähre die Gratifikation nur noch in den kommenden drei Jahren, und rechnet er sie ab diesem Zeitpunkt mit dem Hinweis "Versorgungsbezug freiwillige Leistung" ab, lässt dies den Anspruch auch dann nicht entfallen, wenn die Versorgungsberechtigten der vom Arbeitgeber beabsichtigten Änderung nicht widersprechen. Der Arbeitgeber kann sich nicht darauf berufen, es sei eine gegenläufige betriebliche Übung entstanden.