LAG Köln - Urteil vom 15.03.2002
11 Sa 1177/01
Normen:
BGB § 133 ; BGB § 818 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1026/01

Weihnachtsgeldrückzahlung; Verzicht auf Weihnachtsgeldrückzahlungsanspruch; Entreicherung; Auslegung einer Willenserklärung

LAG Köln, Urteil vom 15.03.2002 - Aktenzeichen 11 Sa 1177/01

DRsp Nr. 2002/15396

Weihnachtsgeldrückzahlung; Verzicht auf Weihnachtsgeldrückzahlungsanspruch; Entreicherung; Auslegung einer Willenserklärung

»Die in ein Kündigungsschreiben aufgenommene Erklärung "Alle ausstehenden Leistungen wie Gehalt, Weihnachtsgeld usw. werden natürlich ordnungsgemäß beglichen" kann grundsätzlich nicht als Verzicht auf einen vertraglich vereinbarten Weihnachtsgeldrückzahlungsanspruch ausgelegt werden; die bei Fälligkeit und nach dieser Erklärung vorgenommene Auszahlung des Weihnachtsgeldes bleibt dem Rückzahlungsanspruch beim Ausscheiden vor Ablauf der Bindungsfrist ausgesetzt.2. Der Entreicherungseinwand kann dem vertraglichen Weihnachtsgeldrückzahlungsanspruch nicht entgegengesetzt werden.«

Normenkette:

BGB § 133 ; BGB § 818 Abs. 3 ;

Tatbestand:

(abgekürzt gem. § 69 Abs.2 ArbGG)