Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 21.04.2009 - 3 Ca 380/09 - teilweise aufgehoben:
Die angeordnete Ratenzahlung entfällt ersatzlos.
Nach dem im Beschwerdeverfahren vorgelegten Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit bezieht der Beschwerdeführer nunmehr Arbeitslosengeld in Höhe von 1.120,20 € netto pro Monat.
Auf der Grundlage der am Arbeitsgericht für die damaligen Verhältnisse zutreffenden Berechnungen im Beschluss vom 21.04.2009, die von einem Nettoeinkommen von 1.734,26 € ausgeht, verbleibt dem Kläger nunmehr keinerlei einsetzbares Einkommen mehr, das von ihm aufzubringen wären.
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