Die Parteien streiten um eine Abfindung aus einem Sozialplan.
Der Kläger war seit 1985 bei der Beklagten als Schlosser beschäftigt.
Am 7. Februar 1994 beschloß die Beklagte, ihren in E gelegenen Betrieb stillzulegen, in dem noch rund 350 Arbeitnehmer beschäftigt waren. Sie vereinbarte am 11. Februar 1994 mit ihrem Betriebsrat einen Interessenausgleich, in dem es u.a. heißt:
"...
2. Betriebliche Maßnahmen
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