1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 3 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 20.07.2011 (Az.:
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über die Einsetzung eines Wahlvorstands zur Durchführung einer Betriebsratswahl.
Die Beteiligte zu 4 unterhält in G-Stadt einen Betrieb mit ca. 120 Arbeitnehmern. Ein Betriebsrat besteht derzeit nicht.
Die Beteiligten zu 1 bis 3 haben am 08.06.2010 zu einer Betriebsversammlung eingeladen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|