LAG Hamm - Urteil vom 04.02.2010
15 Sa 1296/09
Normen:
BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; TVG § 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Herford, vom 08.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 394/09

Wegfall der Ansprüche aus betrieblicher Übung bei Gleichstellung mit tarifgebundenen Arbeitnehmern

LAG Hamm, Urteil vom 04.02.2010 - Aktenzeichen 15 Sa 1296/09

DRsp Nr. 2010/8331

Wegfall der Ansprüche aus betrieblicher Übung bei Gleichstellung mit tarifgebundenen Arbeitnehmern

1. Ist eine Arbeitgeberin tarifgebunden und wendet sie zur Gleichstellung der Außenseiter mit Gewerkschaftsmitgliedern einheitlich die tariflichen Vorschriften an, beabsichtigt sie im Zweifel keine statische Inbezugnahme der Tarifverträge in einer bestimmten Fassung sondern eine Verweisung auf das Tarifrecht in seiner jeweiligen Fassung; da tarifliche Regelungen häufig neu gefasst werden, ist für die Außenseiter objektiv erkennbar, dass mit einer Betriebsübung, welche die Gleichstellung der nichttarifgebundenen mit der tarifgebundenen Arbeitnehmern zum Inhalt hat, eine Gleichbehandlung auch für den Fall einer Tarifänderung gewollt ist.