Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgericht Trier vom 06.10.2010 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gegenstand des Rechtsstreits ist die zwischen den Parteien streitige Frage, ob die Beklagte berechtigt ist, die wöchentliche Arbeitszeit des Klägers auf 48 Stunden heraufzusetzen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|