I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 13.12.2012 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch über die Höhe einer Wechselschichtzulage für den teilzeitbeschäftigten Kläger, der seit 1978 zunächst bei der Stiftung ..... unter einzelvertraglicher Vereinbarung der Tarifbestimmungen des
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