I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 11.02.2009, Az. 7 Ca 12796/08, teilweise abgeändert:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.870,34 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.10.2008 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 83 %, die Beklagte 17 % zu tragen.
II. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
III. Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger 50 %, die Beklagte 50 % zu tragen.
IV. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Bezahlung des Arbeitsentgeltes für September 2008 und über die Dauer des Arbeitsverhältnisses.
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