Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 23.11.2010 -
Die Kosten des Vollstreckungsverfahrens trägt der Gläubiger.
Der Gegenstandswert wird auf 6.750,00 € festgesetzt.
I. Die Parteien streiten über die Rechtzeitigkeit der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|