Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 30. August 2013 - Aktenzeichen
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiter über die Frage, ob Ansprüche des Klägers auf Zahlung weiterer Differenzvergütung wegen Altersdiskriminierung durch die Vergütung des
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