LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.04.2014
2 Sa 1243/13
Normen:
BAT § 70;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 30.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 564/12

Wahrung der Auschlussfrist gem. § 70 S. 1 BAT hinsichtlich infolge einer nach erfolgter schriftlicher Geltendmachung erfolgten Höhergruppierung entstandenen Vergütungsansprüchen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.04.2014 - Aktenzeichen 2 Sa 1243/13

DRsp Nr. 2015/414

Wahrung der Auschlussfrist gem. § 70 S. 1 BAT hinsichtlich infolge einer nach erfolgter schriftlicher Geltendmachung erfolgten Höhergruppierung entstandenen Vergütungsansprüchen

1. Eine bereits zuvor erfolgte schriftliche Geltendmachung wahrt nicht die Ausschlussfrist des § 70 Satz 1 BAT für nachher infolge einer Höhergruppierung aufgrund Übertragung höherwertiger Tätigkeiten entstehende Vergütungsansprüche. 2. Es fehlen die Voraussetzungen für "denselben Sachverhalt" iSd. § 70 Satz 2 BAT, da nach einer Höhergruppierung von keiner unveränderten rechtlichen oder tatsächlichen Lage auszugehen ist.

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 30. August 2013 - Aktenzeichen 10 Ca 564/12 - abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BAT § 70;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiter über die Frage, ob Ansprüche des Klägers auf Zahlung weiterer Differenzvergütung wegen Altersdiskriminierung durch die Vergütung des BAT nach Lebensaltersstufen für die Zeit vom 1. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2009 verfallen sind.