LAG Niedersachsen - Urteil vom 13.08.2013
9 Sa 138/13
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 4;
Fundstellen:
AuR 2014, 282
Vorinstanzen:
ArbG Lüneburg, vom 19.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 414/12

Wahrung arbeitsvertraglicher Ausschlussfrist durch Bestandsschutzklage

LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.08.2013 - Aktenzeichen 9 Sa 138/13

DRsp Nr. 2013/21117

Wahrung arbeitsvertraglicher Ausschlussfrist durch Bestandsschutzklage

Ein Arbeitnehmer macht mit der Erhebung einer Bestandsschutzklage beim Arbeitsgericht die von dem Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängenden Ansprüche (hier: Urlaubsabgeltung) geltend und wahrt damit eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist sowohl für die erste Stufe (schriftliche Geltendmachung) als auch für die zweite Stufe (gerichtliche Geltendmachung).

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 19.12.2012, 1 Ca 414/12 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über die Zahlung von Urlaubsabgeltung.