Die Beschwerde der Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 17.11.2011 – 1 BVGa 11/11 – wird zurückgewiesen
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Die Beteiligten streiten im vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren um die Wahrnehmung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung durch ihr erstes stellvertretendes Mitglied.
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