Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 15.10.1993 beendet sei.
Der Kläger ist seit 17.11.1987 bei der Beklagten als Schweißer zuletzt zu einem monatlichen Durchschnittslohn von DM 3.500,-- brutto beschäftigt. Im Betrieb der Beklagten, in welchem Fleischerei-, Bäckerei- und Gastronomiegeräte hergestellt werden, sind ca. 170 Arbeitnehmer beschäftigt.
Der Kläger hat sich als Betriebsratsmitglied in der am 24.03.1993 durchgeführten Betriebsratswahl beworben. Das Wahlergebnis ist am selben Tag veröffentlicht worden. Der Kläger ist nicht gewählt worden.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|