Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der Fachkammer für Personalvertretungssachen des Landes beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 15. März 2010 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der antragstellende Dienststellenleiter des Klinikums in A-Stadt wendet sich gegen die dort am 10. und 11. November 2009 durchgeführte Wahl des beteiligten Personalrats.
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