Die Berufung des Klägers vom 23.06.2014 gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 20.02.2014 -
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 20.02.2014 -
Der Auflösungsantrag der Beklagten vom 18.11.2015 wird zurückgewiesen.
Die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 20.02.2014 -
Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 7/13, die Beklagte trägt 6/13.
Die Revision wird für die Beklagte, nicht jedoch für den Kläger zugelassen.
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