I.
Die Beteiligten haben über die betriebsverfassungsrechtliche Zuständigkeit des Antragstellers für die Beschäftigungsverhältnisse der von der Arbeitgeberin eingestellten Trainees gestritten.
Die Arbeitgeberin ist eine bundesdeutsche Großbank mit Zentrale in ... . Der Antragsteller ist der Betriebsrat der Zentrale. Er vertritt rund
3.000 Mitarbeiter. Es bestehen neben der Zentrale ca. 260 betriebsverfassungsrechtlich selbständige Filialen im Bereich der Bundesrepublik.
Die Arbeitgeberin wirbt bundesweit Hochschulabsolventen als Nachwuchsführungskräfte an (Trainees). Bewerberauswahl (über Zeitungsanzeigen und z. T. Informationsbroschüren [vgl. Bl. 4 bis 15 d. A]) und Vertragsabschluss erfolgen durch die Zentrale mit mehrmonatlichem Vorlauf vor Dienstbeginn. Bei der Einstellung ist der Antragsteller (Betriebsrat der Zentrale.) nach § 99 BetrVG beteiligt.
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