Der 1957 geborene Kläger ist seit 1987 bei der Beklagten als Schweißer zu einem Durchschnittslohn von zuletzt 3.500,-- DM brutto tätig. Im Betrieb der Beklagten, in dem, Fleischerei-, Bäckerei- und Gastronomiegeräte hergestellt werden, sind ca. 170 Arbeitnehmer beschäftigt.
Bei der am 24. März 1993 durchgeführten Betriebsratswahl bewarb sich der Kläger als Betriebsratsmitglied. Das Wahlergebnis wurde am selben Tag bekannt gegeben. Der Kläger ist nicht gewählt worden.
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