Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 7) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. August 2010 -
Die Rechtsbeschwerde wird für die Beteiligten zu 1) bis 7) zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat.
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